Wenn eine Person am 01.01.1989 bei der Krankenversicherung versichert war, wird bei seinem Tod ein Zuschuss zu den Bestattungskosten bezahlt. Dieser Zuschuss wird Sterbegeld genannt. Für Mitglieder die zu diesem Zeitpunkt nicht bei der Krankenversicherung versichert waren, gibt es keinen Anspruch auf Sterbegeld.