Jeder Vertragsarzt ist dazu verpflichtet, Sprechstunden in Art und Umfang so anzubieten, dass die Versorgung seiner Patienten sichergestellt ist. Die Sprechzeiten müssen auf einem Praxisschild bekanntgegeben werden. Die Einhaltund und das Angebot der Sprechstunden werden von der Kassenärtzlichen Vereinigung überwacht.