Einen Sozialversicherungausweis hat nahezu jeder Arbeitnehmer in Deutschland. Der Sozialversicherungsausweis wurde im Jahre 1991 eingeführt und soll die Schwarzarbeit eindämmen. In einigen Branchen muss der Sozialverischerungsausweis ständig mitgeführt werden. Dazu gehören das Baugewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Personen- und Güterbeförderungsgewerbe, das Schaustellergewerbes sowie das Gebäudereinigungsgewerbe.