Im Rahmen des Gesundheitsreformgesetzes gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung die sogenannte Sozialklausel. Das bedeutet, dass Versicherte dann von Zuzahlung befreit sind, wenn eine unzumutbare Belastung vorliegt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das monatliche Einkommen eine bestimmte Greneze unterschreitet.