Sozialdaten sind personenbezohgene Daten, welche im Rahmen der Sozialversicherung von Leistungsträgern, Leistungserbringern oder Behörden gespeichert werden. Ihr Schutz geht über den des üblichen Datenschutzes hinaus. Sie unterliegen dem strengen Schutz des Sozialgeheimnisses (§ 35 Abs 1 SGB I).