Alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften müssen grundsätzlich eingehalten werden. Diese Sicherheitsvorschriften gehören zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.
Alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften müssen grundsätzlich eingehalten werden. Diese Sicherheitsvorschriften gehören zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.