Ein Teil des Persönlichkeitsrechts ist das Selbstbestimmungsrecht. Das Selbstbestimmungsrecht sieht unter anderem vor, dass jeder Mensch selber entscheiden kann, ob und in welchem Umfang er sich in ärztliche Behandlung begibt.
Ein Teil des Persönlichkeitsrechts ist das Selbstbestimmungsrecht. Das Selbstbestimmungsrecht sieht unter anderem vor, dass jeder Mensch selber entscheiden kann, ob und in welchem Umfang er sich in ärztliche Behandlung begibt.