Mit Ausnahme von Künstlern und Publizisten, sind Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig. Es bestand für Selbständige bis 1989 die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern. Dieses Beitritsrecht gibt es heute nicht mehr. Wer jedoch zuvor eingetreten ist, kann weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben.