Bei einer Schadenversicherung ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Vemögensschäden, welche durch den Versicherungungsfall eingetregen sind, zu ersetzen. Die muss nach Maßgabe des Versicherungsvertrages geschehen.
Bei einer Schadenversicherung ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Vemögensschäden, welche durch den Versicherungungsfall eingetregen sind, zu ersetzen. Die muss nach Maßgabe des Versicherungsvertrages geschehen.