Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht den Schaden unverzüglich bei der Versicherungsnehmer anzuzeigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, verstößt er gegen die Obliegenheitspflicht.
Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht den Schaden unverzüglich bei der Versicherungsnehmer anzuzeigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, verstößt er gegen die Obliegenheitspflicht.