Säumniszuschläge sind zusätzliche Summen, die gezahlt werden müssen, wenn man mit der Zahlung bestimmter Gebühren oder Beiträge oder Steuern in Verzug geraten ist. Bei Gebühren gibt es oft eine Billigkeitsregelung, was heißt, dass die Erhebung von Säumniszuschlägen nicht zwangsläufig geschehen muss. Bei Beiträgen und Steuern allerdings sind Säumniszuschläge von Gesetz her geregelt. Im Versicherungsbereich sieht es ebenso aus. Hier kommt neben der Zahlung von Säumniszuschlägen auch noch die Tatsache hinzu, dass man seinen Versicherungsschutz durch unpünktliche Zahlungen der Beiträge aufs Spiel setzt.