In jeder Sachversicherung, wozu zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung, die Feuerversicherung oder auch die Hausratversicherung gehört, sind Schäden an bestimmten Sachen, die im Vertrag auch benannt sind, abgesichert. Es geht meistens bei Sachversicherungen um Beschädigungen, Zerstörungen oder Diebstähle. Personenschäden werden nicht in Sachversicherungen versichert. Ganz beliebt ist zum Beispiel auch die so genannte Reisegepäckversicherung. Auch sie gehört zu den Sachversicherungen. Es werde also insgesamt Sachen versichert und die sind laut § 90 BGB alle körperlichen Gegenstände, unabhängig ihres wirtschaftlichen Wertes sowie ihres Aggregatzustandes.