Im Versicherungswesen versteht man unter einem Sachschaden alle Beschädigungen an Dingen unbelebter Natur. Das heißt, es sind zum Beispiel Schäden an Autos, Häusern, an Tischen oder auch an Zäunen gemeint. Laut § 90 BGB sind Sachen alle körperlichen Gegenstände, unabhängig ihres wirtschaftlichen Wertes sowie ihres Aggregatzustandes. Das Gegenteil hierzu sind die Personenschäden. Im Bereich der Haftpflichtversicherung sind Sachschäden versichert mit einer bestimmten Versicherungssumme, Personenschäden und Vermögensschäden sind extra aufgeführt und auch meist mit anderen Versicherungssummen versehen.