Im Bereich der Krankenversicherungen versteht man unter Sachleistungen zum Beispiel die Zahlungen an die kassenärztlichen Vereinigungen durch die Versicherung. Die Versicherten erhalten medizinische Leistungen und die Bezahlung derselben sind die Sachleistungen. Daher ergibt sich auch die Tatsache, dass das Strukturprinzip der Krankenversicherungen als Sachleistungsprinzip benannt ist. Ebenfalls unter den Begriff der Sachleistungen fallen die Sachen, die der Versicherte im Krankheitsfall bekommt, die jedoch keine Dienstleistung darstellen. Dazu gehören zum Beispiel Medikamente, Bandagen oder andere Hilfsmittel.