Das Wort Sachinbegriff steht grundsätzlich für eine bestimmte Anzahl von Sachen, die beweglich sind und zusammen gehören. Sie existieren alle einzeln, bilden zusammen aber eine Einheit. Ein Beispiel hierfür ist eine Bibliothek. Ein anderer Sachinbegriff ist zum Beispiel die Einheit aller Güter eines Warenlagers. Möchte man den Begriff in den Bereich der Versicherungen übertragen, so versteht man hier unter Sachinbegriff dasselbe, ein Beispiel dafür ist der Hausrat einer Hausratversicherung. Erst die Einheit als Ganzes bestimmt durch ihre Vollständigkeit den Wert der Hausratversicherung.