Die Quotenrückversicherung ist ein Begriff aus der Finanzwirtschaft. Dabei hat der Rückversicherer sich zu einem bestimmten Teil, der vorerst mit dem Vertragspartner vereinbart wird, an den Risiken zu beteiligen. Dieser Teil wird als „Quote“ bezeichnet. Dabei werden Zusatzgewinne und Schadenszahlungen gemäß dieser Quote bestimmt. Als Selbstbehalt wird der Anteil bezeichnet, den der Erstversicherer zu leisten hat. Die Höhe der Quote bestimmt, zu wie viel Prozent der Rückversicherer sich am Schaden zu beteiligen hat. Diese Quote wird vertraglich festgehalten. Der restliche Prozentanteil entspricht dem Selbstbehalt des Erstversicherers. Die Quotenrückversicherung ist eine relativ teure Form der Versicherung für den Erstversicherer, da sämtliches Risiko an den Rückversicherer übergeht.