Um die Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung zu beenden gibt es die Möglichkeit der ordentlichen oder der außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung kann mit einer drei monatigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen erfolgen. Bei der außerordentlichen Kündigung müssen Gründe vorliegen, wie zum Beispiel eine Beitragsanpassung.