Die Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung. Sie deckt das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Es gibt sowohl die gesetzliche Pflegeversicherung als auch private Pflegeversicherungen. Wenn eine pflegebedürftige Person durch eine Pflegeperson mindestens ein halbes Jahr betreut, so besteht Anspruch auf 28 Tage Pflege durch eine andere Person. Dies wird Verhinderungspflege genannt.