Als Pflegepersonen im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung werden Personen bezeichnet, welche nicht erwerbsmäßig pflegebedürftige Personen versorgen. Dies muss mindestens 14 Stunden in der Woche erfolgen. Des weiteren muss die Pflege in der häulichen Umgebung der pflegebedürftigen Person stattfinden.