Unter einem Personenschaden versteht man einen Schaden, bei dem eine Person verletzt oder getötet wurde. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind Schmerzensgelder zu übernehmen.
Unter einem Personenschaden versteht man einen Schaden, bei dem eine Person verletzt oder getötet wurde. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind Schmerzensgelder zu übernehmen.