Für Angestellte im öffentlichen Dienst gelten überwiegend andere Regelungen als für Angestellte, Arbeiter und Beamte in der privaten Wirtschaft. Angestellte im Öffentlichen Dienst können beispielsweise Richter sein, welcher von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft eingestellt wird. Folgende Tätigkeiten gehören unter anderem zum öffentlichen Dienst: Krankenhäuser, Schulen / Hochschulen, Sozialversicherung, Bundesbank und Sparkassen. 1995 waren 5.371.000 Menschen im öffentlichen Dienst angestellt – Im Jahr 2003 waren über 4.779.000 Menschen angestellt, – seit 2005 sind es nur noch rund 4,5 Mio. Wie die Zahlen bereits vermuten lassen, ist die Anzahl der Beschäftigen rückläufig.