Wie der Begriff schon vermuten lässt, findet dieser Anwendung im Versicherungswesen. Die Rückversicherung im Allgemeinen wird auch Reassekuranz genannt. Bei der obligatorischen Rückversicherung wird dem Erstversicherer durch den Rückversicherer für eine unbegrenzte Anzahl von Risiken Kapazität zur Verfügung. Der Rückversicherer kann dies dann nicht mehr ablehnen. Der Vorteil bei der obligatorischen Rückversicherung besteht darin, dass der Erstversicherer alle Risiken abdeckt und somit die Verwaltung vereinfacht wird. Im Gegenteil zur obligatorischen Rückversicherung steht die fakultative Rückversicherung: Verwendet wird diese bei Einzelrisiken, die beliebig hoch versichert werden können.