Es gibt verschiedene Obliegenheiten die nach dem Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten sind. Zunächst muss ein stationärer Aufenthalt innerhalb von 10 Tagen gemeldet werden. Des weiteren muss der Versicherte dem Versicherungsunternehmen alle Unterlagen zur Verfügung stellen die er braucht. Der Versicherte darf nicht gegen Anweisungen des Arztes verstoßen und so seine Gesundheit aufs Spiel setzen. Verwandt auch „Obliegenheiten“: Als Obliegenheiten werden die Nebenpflichten bezeichnet die der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen hat. Nur wenn er diese nicht verletzt, kommt es zur Versicherungsdeckung. Mögliche Obliegenheiten sind beim Verkehrs-Rechtsschutz beispielsweise: Er besitzt eine passende Fahrerlaubnis, das Fahrzeug ist versichert, das Fahrzeug ist zugelassen und die Person besitzt die Berechtigung, das Fahrzeug zu führen und zu fahren. Der Versicherungsnehmer wird aufgefordert, den Rechtsschutzfall sofort zu melden, auch wenn der Anspruch der Rechtschutzversicherung nicht beabsichtigt wird. Werden Obliegenheiten verletzt, so müssen Folgen getragen werden die im Versicherungsrecht geregelt sind.