Die Nebenpflichten beim Vertrag der privaten Krankenversicherung nennt man Obliegenheiten. Nicht gemeint ist die Beitragspflicht. Die Obliegenheiten ergeben sich nach den vertraglichen Bedingungen und den rechtlichen Bestimmungen. Verwandt auch „Obliegenheiten“: Als Obliegenheiten werden die Nebenpflichten bezeichnet die der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen hat. Nur wenn er diese nicht verletzt, kommt es zur Versicherungsdeckung. Mögliche Obliegenheiten sind beim Verkehrs-Rechtsschutz beispielsweise: Er besitzt eine passende Fahrerlaubnis, das Fahrzeug ist versichert, das Fahrzeug ist zugelassen und die Person besitzt die Berechtigung, das Fahrzeug zu führen und zu fahren. Der Versicherungsnehmer wird aufgefordert, den Rechtsschutzfall sofort zu melden, auch wenn der Anspruch der Rechtschutzversicherung nicht beabsichtigt wird. Werden Obliegenheiten verletzt, so müssen Folgen getragen werden die im Versicherungsrecht geregelt sind.