Verwendet wird der Begriff nachträgliche Beitragsanpassung im Versicherungswesen. Da man beim Ausfüllen eines Versicherungsantrages stets wahrheitsgemäße Angaben machen muss, kann es bei falschangaben zu Beitragserhöhrungen kommen. Da zusätzliche Risiken versichert werden müssen, beispielsweise Krankheiten, steigt der Beitrag. Tritt die Krankheit erst nach Ausfüllen des Antrages auf, so wird nicht auf die nachträgliche Beitragsanpassung bestanden. Die Krankenversicherungsbeiträge können in der Regel nur am Jahresanfang erfolgen. Dies geschieht dann im Rahmen der Beitragsanpassung. Mit einer Beitragsanpassung wird dem Versicherten ermöglicht, außerhalb der Frist zu kündigen (außerordentliche Kündigung).