Die Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung durch eine Person mit Rechttschutzversicherung beurteilt sich danach, ob dies auch von einer Person ohne Rechtsschutz in Anbedracht der Kosten im Verhältnis zum Erfolg stattfinden würde.
Die Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung durch eine Person mit Rechttschutzversicherung beurteilt sich danach, ob dies auch von einer Person ohne Rechtsschutz in Anbedracht der Kosten im Verhältnis zum Erfolg stattfinden würde.