In der vertragsärztlichen Versorgung ist die Mutterschaftsvorsorge mit engeschlossen. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen legt den Umfang der Leistungen fest.
In der vertragsärztlichen Versorgung ist die Mutterschaftsvorsorge mit engeschlossen. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen legt den Umfang der Leistungen fest.