Wird eine Sozialleistung beantragt wird an den Antragsteller eine gewisse Mitwirkungspflicht gestellt. Das heißt, dass er alle erforderlichen Auskünfte gibt, die zur Antragsbearbeitung notwendig sind. Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden.
Wird eine Sozialleistung beantragt wird an den Antragsteller eine gewisse Mitwirkungspflicht gestellt. Das heißt, dass er alle erforderlichen Auskünfte gibt, die zur Antragsbearbeitung notwendig sind. Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden.