Ohne Wartezeit und Risikoprüfung werden Neugeborene in die private Krankenversicherung aufgenommen. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Elternteil mindestens drei Monate bei der privaten Krankenversicherung versichert ist. Des weiteren muss der Versicherungsschutz des Neugeborenen gleichwertiger oder niedriger sein als der des Elternteils.