Lebensversicherungsanträge die abgelehrt, zurückgestellt oder mit Risikozuschlag angenommen wurden, werden bei der Mitteilungsstelle für Sonderwagnisse gemeldet.
Lebensversicherungsanträge die abgelehrt, zurückgestellt oder mit Risikozuschlag angenommen wurden, werden bei der Mitteilungsstelle für Sonderwagnisse gemeldet.