In der gesetzlichen Krankenversicherung können Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Familienangehörige, Freiwillig Versicherte, Praktikanten, Rentner, Studenten oder Vorruhestandsgeldbezieher versicherte sein.
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Familienangehörige, Freiwillig Versicherte, Praktikanten, Rentner, Studenten oder Vorruhestandsgeldbezieher versicherte sein.