Der Versicherungsnehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten. Diese Verpflichtung wird als Minderungspflicht bezeichnet.
Der Versicherungsnehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten. Diese Verpflichtung wird als Minderungspflicht bezeichnet.