Minderjährige können in der Regel nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Eine Ausnahme stellt der sogenannte Taschengeldparagraph dar. Stellt der gesetzliche Vertreter dem Minderjährigen zum Zweck der Versicherung Geld zur Verfügung, ist ein Vertrag auch ohne Zustimmung wirksam.