In der Haftpflichtversicherung sind Mietsachschäden grundsätzlich mitversichert. Mietsachschäden sind zum Beispiel Schäden an gemieteten Räumen.
In der Haftpflichtversicherung sind Mietsachschäden grundsätzlich mitversichert. Mietsachschäden sind zum Beispiel Schäden an gemieteten Räumen.