Der Standarttarif bei der Krankenversicherung wird Basis-Tarif genannt. Der Basis-Tarif hebt sich unter anderem dadurch ab, dass die Erstattung der Arzt- und Zahnartzrechnungen auf einen mittleren Gebührensatz beschränkt sind. Des weiteren ist man bei einer stationären Leistung auf die Regelleistungen des Krankenhauses beschränkt.