Ist ein Arbeitnehmer gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, ist er trotzdem nur bei einer Krankenversicherung Mitglied. Maßgeblich ist die Arbeitsstelle bei der der Arbeitnehmer die meiste Arbeitszeit verbringt. Lässt sich dies nicht eindeutig zuordnen wied die zuerst begonnenen Beschäftigung als Maßstab genommen.