Ab dem Tag an dem das Krankenversicherungsunternehmen das versicherte Risiko trägt, beginnt der materielle Beginn der Krankenversicherung. Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrages ist ein zahlungsfähiges Konto und die Einzugsermächtigung zum Abbuchen der Prämie. Im Vorfeld gibt es den formellen Beginn (dieser tritt durch Antragsannahme der zuständigen Versicherung in Kraft), den technischen Beginn (hierbei wird der Zeitpunkt gemeint, ab dem der Versicherungsbeginn beginnt (dieser wird im Versicherungsantrag angegeben und beinhaltet unter anderem das Eintrittsalter des Versicherten) und die Zahlung der ersten Prämie.