Maschinenfahrzeuge sind stets Gefahren und Risiken ausgesetzt, meist sind die Kosten für die Reparatur unfassbar hoch.Die Maschinenversicherung (fahrbar) deckt Schäden an fahrbaren und transportablen Maschinen ab. Versichert sind Schäden die durch Blitzschlag, Diebstahl, Bedienungsfehler, Brand oder Explosionen eingetreten sind. Zu sogenannten fahrbaren Maschinen gehören Turmdrehkräne, Mobilkräne, Gabelstapler, landwirtschaftliche Maschinen oder auch Baumaschinen. Man unterscheidet zwischen einem Teilschadenfall, bei dem die Reparaturkosten von der Maschinenversicherung übernommen werden, und von einem Totalschadenfall, bei welchem der aktuelle Zeitwert (Restwert) ermittelt und ersetzt wird.