Die Maschinengarantieversicherung tritt nach dem Einbau und der Montage in Kraft. Die Maschinengarantieversicherung zählt zu den Sachversicherungen. Diese Versicherung tritt für Schäden in Kraft, die durch Konstruktionsfehler, Material oder Montagefehler oder durch Berechnungsfehler entstanden sind. Sinnvoll ist eine solche Versicherung für Lieferanten oder Hersteller, die den Endkunden garantieren möchten, dass die neuen Maschinen oder Stahlkonstruktionen funktionsfähig sind und bleiben. Folgende Schäden werden dabei nicht berücksichtigt: Auswechselbare Teile / Werkzeuge wie Seile, Bohrer, Messer oder Schäden die entstanden sind durch: falsche Handhabung, Dauereinsatz oder Kernernergie.