Der Bergiff Mangelfolgeschaden wird im sogenannten Werkvertragserecht erläutert und befasst sich mit mangelhafter Werkleistung. Zunächst unterscheidet man zwischen zwei Schadensformen: Dem Mangelschaden und dem Mangelfolgeschaden. Unter Mangelfolgeschaden versteht man Schäden, die an einer anderen Sache als der geschuldeten Leistung entstehen Im Gegensatz dazu steht der Mangelschaden. Er entsteht an der geschuldeten Leistung. Ein Mangelschaden hingegen ist ein Schaden am Objekt und indirekt der dadurch verursachte Vermögensschaden. Ein Mangelfolgeschaden stellt einen Begleitschaden dar, die durch Gesundheit oder andere Ereignisse entstanden sind.