Der Versicherungsnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, seine Beiträge pünktlich und im vollem Umfang zu bezahlen. Ist dies nicht der Fall, kann das Versicherungsnehmen die Leistungen nicht einfach einstellen. Der Versicherer muss zunächst das Mahnverfahren einleiten. Wenn innerhalb der Frist kein Zahlungseingang stattfindet, kann die Versicherung gekündigt werden. Siehe auch Zahlungsverzug: Ist ein Versicherungsnehmer mit den Beiträgen für die Versicherung in Verzug, so wäre eine Kündigung von Seiten der Versicherung möglich. Die Versicherung hat die Möglichkeit die Beiträge zu reduzieren oder die Versicherungsdauer zu verlängern.