Die sogenannten Mängelbeseitigungsnebenkosten sind Schadensaufwendungen, die für den Aufwand der Behebung von mangelhaften Werkleistungen aufgebracht werden müssen. Der Versicherungsschutz im Bezug auf Mängelbeseitigungsnebenkosten ist meist in der Betriebshaftpflicht enthalten. Mängelbeseitigungsnebenkosten sind Kosten die bei mangelhafter Arbeit auftreten und entschädigt werden müssen – Beispiel hierfür: Ein Wasserrohrbruch der durch fehlerhafte Montage entstanden ist. Die Nebenkosten beziehen sich hierbei auf die Entfernung der Fließen, die bei der Reparatur beseitigt werden müssen und anschließend ersetzt werden müssen. Allerdings werden nicht die mangelhaften Werkleistungen ersetzt, sondern nur die Nebenkosten die dabei anfallen.