Grundsätzlich ist ein Kurzschluss in der Hausratversicherung nicht mitversichert. Ander ist dies, wenn der der Kurzschluss durch eine Explosion oder einen Brand entstanden ist.
Grundsätzlich ist ein Kurzschluss in der Hausratversicherung nicht mitversichert. Ander ist dies, wenn der der Kurzschluss durch eine Explosion oder einen Brand entstanden ist.