Selbständige Künstler haben in der Regel ein sehr unregelmäßiges Einkommen. Trotzdem sind sie in der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Die Hälfte der Beiträge muss vom Künstler selbst aufgebracht werden. Die andere Hälfte muss durch den Vermarkter und durch einen Bundeszuschuss bezahlt werden.