Die Bestimmungen und Regelungen für Krankenhäuser sind im SGB V geregelt. Grundsätzlich sind Krankenhäuser Einrichtungen die unter ständiger medizinischer Leistung stehen. Ärzte, Pflege- und medizinisch-technisches Personal ist rund um die Uhr verfügbar. Die Kosten für eine stationäre Behandlung wird nur dann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn das Krankenhaus eine Zulassung hat.