Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Krankenbehandlung. Die Behandlung umfasst das Erkennen, Heilen oder Verhüten von Krankheiten. Außerdem gehören Zahnbehandlungen und Versorgung mit Arzneimittel, Hilfs- und Heilmittel oder Verbandmittel zu der Krankenbehandlung.