Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle einer Kostenübernahme die Kosten für den Rechtsanwalt, Gerichtskosten, Kosten für Zeugen und Sachverständige, Schiedsverfahrenskosten, Kosten des Gegners, Kosten von Verwaltungsbehörden, Reisekosten, Übersetzungskosten und Kautionskosten.