Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen von ihren Mitgliedern die Zuzahlung einer Selbstbeteiligung bei den Kosten für Heilmittel, Arzneimittel, Zahnersatz und Fahrkosten.
Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen von ihren Mitgliedern die Zuzahlung einer Selbstbeteiligung bei den Kosten für Heilmittel, Arzneimittel, Zahnersatz und Fahrkosten.