In Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen kann in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Befreiung von Zuzahlungen beantragt werden. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn der Versicherte durch die Zuzahlung unzumutbar belastet würde.
In Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen kann in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Befreiung von Zuzahlungen beantragt werden. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn der Versicherte durch die Zuzahlung unzumutbar belastet würde.