Im Versicherungswesen wird dieser Begriff verwendet. Grundsätzlich besteht im Rahmen der privaten Rentenversicherung die Prämie nicht durch monatliche Beiträge sondern durch eine Einmalzahlung zu leisten. Dies wird auch Kapitalwahlrecht genannt. Dies bedeutet die Möglichkeit zwischen einer lebenslangen Rente oder bei Rentenbeginn den Gesamtbetrag sich auszahlen zu lassen. Verträge die vor 2005 abgeschlossen wurden müssen nicht versteuert werden.